Welche Vorteile bietet eine im Markenregister eingetragenen Marke?
Mit der Eintragung der Marke erweerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie trägt das R im Kreis und hindert so potenzielle Nachahmer.
Sie haben das Recht der Lizensierung, also die Einräumung von Nutzungsrechten.
Nach der Eitragung besteht das Recht zunächst für 10 Jahre, kann aber mit einem Vorlauf von 6 Monaten zur Ablauffrist immer wieder verlängert werden.
Achtung: es besteht allerdings auch die Pflicht, die marke zu nutzen, da sonst nach 5 Jahren die Schonfrist endet und
Die rechtserhaltende Benutzung muss innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung der Marke aufgenommen werden. Bis dahin genießt die Marke eine Schonfrist. Es ist also nachzuweisen, dass man die Benutzung eines Zeichens vor einem Wettbewerber aufgenommen hat.
Zunächst gibt es eine halbjährliche Widerspruchsfrist, die vor der Benutzung abgewartet werden sollte. Dann beginnt eine 5-jährliche Schonfrist, in der die Benutzung der Bildmarke aufgenommen wird. Der Beweis der Benutzung ist im Zweifel nachzuweisen, z.B. durch die Platzierung auf Webseiten, Flyern oder Rechnungen. Ein Datum sollte erkennbar sein.
Es droht sonst von rechtlichen Gegnern eine Löschungsklage. Der Nachweis und damit der Rechtserhalt wird in der Regel durch aktives Geschäft nachgewiesen.